Energieberatung für Ihr Unternehmen

Persönlich. Kompetent. Vor Ort.

Energieverbrauch aktiv reduzieren

Informieren Sie sich jetzt über die BAFA geförderte Energieberatung Mittelstand und profitieren Sie von unserer Expertise für energetische Optimierungen. Die Zuwendung für ein hochwertiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Förderfähig sind mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden und jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro (netto).

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BAFA Förderung sichern

Die Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ist die Grundlage für Unternehmen, um ein Energiekonzept zu erstellen und ggf. weitere Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen zu beantragen.

Messung & Protokollierung

Energetische Bestandsaufnahme aller Energieverbraucher

Energie-Einsparkonzept

Konkrete Vorschläge für Effizienzmaßnahmen inkl. ROI-Berechnungen

Fördermittelberatung

Ermittlung von Förderquoten nach DIN 16247-1 inkl. BAFA-Antragstellung

Wir begleiten Sie persönlich

Die Vattenfall Europe Sales GmbH koordiniert die Umsetzung der Energieberatung durch unseren Fachpartner enaktiv GmbH und begleitet Sie während des Gesamtprozesses.

Ihre Vorteile mit Vattenfall

 

<ul class="checkmark"> <li>Zentrale Koordination aus einer Hand</li></ul>

<ul class="checkmark"> <li>EBN - Energieberatung Mittelstand DIN 16247-1</li></ul>

<ul class="checkmark"> <li>Förderungsmanagement & Unterstützung bei zusätzlichen Zuschüssen</li></ul>

<ul class="checkmark"> <li>Begleitung der Umsetzung von energetischen Maßnahmen durch unsere Netzwerkpartner</li></ul>

<ul class="checkmark"> <li>Langfristige Betreuung zu allen energetischen Fragen</li></ul>

Unverbindliche Beratung gewünscht?

In einem persönlichen Gespräch geben wir Ihnen weitere Informationen zum Umfang und Ablauf des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und beantragen für Sie die BAFA-Förderung.

Die Informationen zum Datenschutz können Sie hier einsehen: Datenschutz | Vattenfall

* Mit Sternchen markierte Felder sind Pflichtfelder.

Fragen und Antworten zur Energieberatung

Was ist ein Energieaudit nach DIN 16247-1?

Das Energieaudit nach DIN 16247-1 ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen sowie die Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Wie hoch ist der Zuschuss zu den Beratungskosten?

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Sie erhalten einen Zuschuss von 3.000 Euro. Zu den Energiekosten zählen alle Energieträger, welche in einem Jahr verbraucht wurden (Strom/Gas/Pallets/ÖL/Holz …).

Wer ist antragsberechtigt und kann eine Förderung erhalten?
  1. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
  2. Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise).
  3. Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein.
  4. Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.
Wie läuft das Energieaudit nach DIN 16247-1 ab?

Den Ablauf von Energieaudits geben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die DIN EN 16247-1 vor. Jedes Energieaudit besteht aus den folgenden sieben Schritten:

1. Vorbereitung des Audits

Während der ersten Phase des Audits wird der Kontakt zwischen Unternehmen und Auditor hergestellt, alle
wichtigen Rahmenbedingungen festgelegt, die Ziele und Erwartungen des Audits definiert und die Auftrags-
unterlagen ausgefüllt. Im Nachgang wird der Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) für Ihr Unternehmen beantragt. Jegliche Kommunikation mit dem BAFA übernehmen wir für Sie.

WICHTIG: Ihr Auftrag ist selbstverständlich vorbehaltlich der Förderungszusage. Sollte Ihr Antrag abgelehnt
werden, können Sie kostenfrei vom Auftrag zurücktreten.

2. Initiale Besprechung

Während einer initialen Besprechung sollten die zu erhebenden Daten erläutert und besprochen werden. Die
Besprechung findet mit unseren Auditoren vor der Bestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen statt.

3. Technische Bestandaufnahme/Erfassung der Daten

Der dritte Schritt ist zugleich einer der wichtigsten, denn hier werden alle benötigten Energiedaten Ihres Unternehmens erfasst.

4. Besichtigung der Unternehmensgebäude

Im Rahmen einer Gebäudebesichtigung verschafft sich der Auditor einen Eindruck über die Firmengebäude bzw. Produktionsanlagen und entwickelt daraufhin, Optimierungsvorschläge.

5. Analyse der erfassten Energiedaten

In der fünften Phase werden alle erfassten Daten auf der Verbrauchs- und Versorgerseite aufgeschlüsselt und zudem die Optimierungsvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz bewertet. Zudem werden die angewandten Berechnungsmethoden im Bericht dokumentiert.

6. Erstellung des Abschlussberichts

In Form eines Abschlussberichts müssen mögliche Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz Ihres
Unternehmens sowie anderweitige Schlussfolgerungen des Energieaudits dokumentiert werden.

7. Schlussbesprechung

Im letzten Schritt bespricht der Auditor zusammen mit dem Verantwortlichen des Unternehmens die
Ergebnisse, insbesondere die energetischen Maßnahmen und weitere Fördermittel im Falle einer Umsetzung.

Wer ist zu einem Energieaudit verpflichtet?

Zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden, sowie Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme.

Der Stichtag ist für jedes Unternehmen individuell – abhängig davon, wann das letzte Energieaudit eingereicht wurde. Unternehmen, welche bis zum jeweiligen Stichtag einen unvollständigen oder keinen Energieaudit übermitteln, können im schlimmsten Fall mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000,00 Euro rechnen.